Free cookie consent management tool by TermsFeed Free Privacy Policy Generator Kulturforum Bamberg e.V.

Satzung

§ 1 Name, Sitz

Der Verein führt den Namen „Kulturforum Bamberger Land“. Er wird in das Vereinsregister eingetragen. Nach der Eintragung führt er den Zusatz „e.V.“
Sitz des Vereins ist Bamberg.

§ 2 Zweck

Zweck des Vereins ist die Förderung von Kultur, Kunst und Denkmalpflege im Landkreis Bamberg. Der Satzungszweck ist insbesondere zu verwirklichen durch:

Für die Erfüllung dieser Zwecke sollen neben den Mitgliedsbeiträgen öffentliche und private Geldmittel, wie z.B. Spenden, Zuschüsse und sonstige Zuwendungen beschafft werden.

§ 3 Gemeinnützigkeit

Der Verein ist selbstlos tätig, er verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung. Er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins. Entgelte bei Tätigkeiten nach § 2 und der Ersatz von Aufwendungen sind hiervon nicht berührt.Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.

§ 4 Mitgliedschaft

Mitglied kann jede natürliche und juristische Person werden. Ein Antrag auf Mitgliedschaft ist schriftlich beim geschäftsführenden Vorstand zu stellen, der darüber entscheidet.

§ 5 Mitgliedsbeiträge

Die Mitgliederbeiträge werden von der Mitgliederversammlung festgesetzt.

§ 6 Beendigung der Mitgliedschaft

Die Mitgliedschaft endet durch Austritt, Tod, Ausschluss, Verlust der Rechtsfähigkeit der juristischen Person. Ein Mitglied kann jederzeit gegenüber dem Vorstand schriftlich seinen Austritt erklären. Die Beitragspflicht endet mit dem Ende des Kalenderjahres, in dem der Austritt erklärt wird.

§ 7 Vereinsorgane

Die Organe des Vereins sind die Mitgliederversammlung und der Vorstand. Zusätzlich können noch projektbezogen Beiräte gebildet werden.

§ 8 Mitgliederversammlung

Die Mitgliederversammlung findet mindestens einmal jährlich statt. Zu der Versammlung wird mit einer Frist von 10 Tagen unter Angabe der Tagesordnung vom Vorstand schriftlich eingeladen. Außerordentliche Mitgliederversammlungen müssen einberufen werden, wenn ein Drittel aller Mitglieder dies schriftlich verlangt.

Zu den Aufgaben der Mitgliederversammlung gehören insbesondere:

Jedes Mitglied ist berechtigt zur Mitgliederversammlung Anträge zu stellen. Anträge zur Mitgliederversammlung müssen 3 Tage vor dem Versammlungstag bei der/dem Vorsitzenden schriftlich eingegangen sein. Die Mitgliederversammlung kann später eingereichte Anträge zur Behandlung zulassen. Die Mitgliederversammlung ist beschlussfähig, wenn sie ordnungsgemäß einberufen wurde. Das Stimmrecht kann nur persönlich ausgeübt werden. Die Beschlussfassung erfolgt mit einfacher Stimmenmehrheit der anwesenden Mitglieder. Bei Stimmengleichheit gilt der Antrag als abgelehnt.

Beschlüsse über die Änderung der Satzung bedürfen der Zustimmung von zwei Drittel der erschienenen Mitglieder. Der Beschluss über die Auflösung des Vereins bedarf der Zustimmung von drei Viertel der erschienenen Mitglieder. Diese Beschlüsse können nur gefasst werden, wenn sie in der Einladung als eigener Tagesordnungspunkt aufgeführt sind. Die Wahlen sind geheim und schriftlich durchzuführen, wenn nicht einstimmig die Wahl durch Handzeichen gewünscht wird. Über die Mitgliederversammlung und die darin gefassten Beschlüsse wird ein Protokoll angefertigt. Dieses wird vom/von der Versammlungsleiter/in und dem/der Schriftführer/in unterschrieben..

§ 9 Vorstand

Dem Vorstand können nur Mitglieder angehören.

Der Vorstand besteht aus

Der geschäftsführende Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus der/dem 1. Vorsitzenden, der/dem stellvertretenden Vorsitzenden und der/dem Schatzmeister/in. Die/der Vorsitzende vertritt den Verein allein. Die übrigen geschäftsführenden Vorstandsmitglieder sind gemeinsam vertretungsberechtigt.

Der Vorstand beschließt in Sitzungen, die in der Regel von der/dem Vorsitzenden unter schriftlicher Mitteilung der Tagesordnungspunkte einberufen werden. Der Vorstand ist beschlussfähig, wenn mindestens die Hälfte seiner Mitglieder anwesend ist.

Über die Sitzungen des Vorstandes sind Niederschriften anzufertigen, die von der/dem Vorsitzenden oder deren/dessen Stellvertreter/in zu unterzeichnen sind.

Die Vorstandsmitglieder werden von der Mitgliederversammlung für die Dauer von vier Jahren gewählt. Die Vorstandsmitglieder bleiben nach Ablauf der Wahlperiode bis zur Neuwahl im Amt. Scheidet ein Vorstandsmitglied vor Ende seiner/ihrer Amtszeit aus, so bleibt ein nachgewähltes Mitglied nur für den Rest der Wahlperiode im Amt.

§ 10 Beirat

Zur fachkompetenten Unterstützung des Vorstandes kann dieser projektbezogen Beiräte berufen. Beiräte müssen nicht zwingend Vereinsmitglieder sein, sondern werden nach fachlicher Eignung ausgewählt.

§ 11 Geschäftsjahr, Kassenführung und Kassenprüfung

Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr. Die/der Schatzmeister/in hat über die Kassengeschäfte Buch zu führen und die Jahresrechnung zu erstellen.

Die von der Mitgliederversammlung gewählten Rechnungsprüfer prüfen die Rechnung des Vereins, insbesondere

Die Kassenprüfer/innen haben den Vorstand, und bei Verstößen gegen die Satzung auch die Mitgliederversammlung unverzüglich zu unterrichten. Die Kassenprüfer/innen werden in der Mitgliederversammlung für die Dauer von vier Jahren gewählt und bleiben bis zur Neuwahl im Amt. Sie dürfen nicht dem Vorstand angehören.

§ 12 Auflösung des Vereins

Bei Auflösung des Vereins oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke fällt das Vermögen des Vereins an den Landkreis Bamberg mit der Auflage, das Vermögen unmittelbar und ausschließlich für kulturelle und denkmalpflegerische Maßnahmen im Landkreis Bamberg zu verwenden.

§ 13 Gültigkeit

Die Nichtigkeit oder die Ungültigkeit einzelner Satzungsbestandteile berührt nicht die Gültigkeit der übrigen Satzungsbestimmungen. Im Zweifel gelten die Regelungen der §§ 21-79 BGB.


Bamberg, März 2009

Cookie-Status überarbeiten